Sind die Eckpunkte zur “Sperrung” kinderpornographischer Seiten Unsinn?
Kaum ein Blog kommt ohne einen Eintrag über die im Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte für ein Gesetz zur „Sperrung” von Kinderpornographischen Seiten aus. Die Meinungen dabei sind ziemlich einseitig. So gut wie alle stehen diesen Eckpunkten kritisch gegenüber.
Natürlich nicht ganz zu Unrecht. Aber die Schärfe (von Angst vorm Überwachungsstaat (Malte-Welding) bis hin zum „Streik” von Spreeblick) ist für mich doch überraschend heftig.
Auch ich halte den Gesetzesentwurf für populistisch und denke der Aktionismuskritik der Opposition ist zuzustimmen (jaja, nicht die ganze politische Klasse unterstützt diese Idee, weshalb ich auch diese „die da oben sind alle dumm”- Auffassung einiger für ebenso populistisch halte).
Vor allem habe ich auch (wie Frau Zypries anfangs und auch Politiker in den Bundesländern) verfassungsrechtliche Bedenken. Denn, ob dieses Gesetz (wenn es dann eins wird) das Gebot der Verhältnismäßigkeit erfüllen würde, möchte ich bezweifeln.
- Dafür müsste es „erforderlich” sein: An sich ist es natürlich erforderlich den Kinderschutz zu verstärken. Denn der immer stärkere Anstieg von Kinderpornographie im Internet macht ein Einschreiten durchaus notwendig. Aber, ob kein milderes Mittel zur Verfügung steht, ist vielleicht schon diskutabel.
- Das Mittel müsste “geeignet” sein: Das wäre wohl der Punkt, an dem es scheitern könnte und aus meiner Sicht auch würde/wird. Denn wirklich mehr geschützt würden Kinder durch dieses Gesetz wohl nicht.
- Und dieses Gesetz müsste “verhältnismäßig im engeren Sinne” sein (also angemessen): Das ist es wohl. Weil das Gut des Kinderschutzes in diesem Fall höher als das Recht des Einzelnen einzuordnen wäre.
Letztendlich kann man das aber erst beurteilen, wenn das Gesetz ausgefertigt ist.
Aber nun gut, WENN es so zu Stande käme, wäre es ja nicht das erste verfassungswidrige Gesetz, was eine Bundesregierung auf den Weg bringt – warum also der große Aufschrei?! Natürlich, kritisieren kann und SOLL man, wenn so ein unsinniges Gesetz auf den Weg gebracht werden soll, aber die Kritik ist ja fast heftiger als bei der Onlinedurchsuchung (obwohl diese Diskussion TEILWEISE schon überzogen war).
Die größte Kritik, dass es nicht hilft den User zu einem Stoppzeichen umzuleiten, teile ich, wie gesagt, grundsätzlich. Doch andererseits: Diejenigen, die sich jetzt beschweren, sind technisch versiert. Ob wirklich jeder User weiß, wie er das umgehen kann, ist fraglich (durch die zahlreichen Blogeinträge, die erklären, wie das geht, ist das natürlich leichter geworden ;-D).
Viele sagen: die Politiker kennen sich nicht aus und Ottonormalverbraucher auch nicht und deswegen wählen sie ein so unsinniges Mittel.
Wenn man aber davon ausgeht, dass der Durchschnittsuser eben so ein geringes Wissen hat, könnte es wohl doch einige (zumindest) aufhalten (wenn schon nicht abhalten).
Aber es ist schon wahr, es gibt wahrscheinlich genügend Foren, in denen jemand, der Kinderpornos sucht, auch einen Zugang findet.
Das Beispiel hinkt vielleicht, doch der Kopierschutz ist für die meisten kein Hindernis eine CD zu kopieren. Es gibt aber genügend Leute, die das nicht können. Zu meiner Schulzeit wurden gebrannte CDs von irgendwelchen Leuten gekauft, die selbst nicht in der Lage waren einen solchen Kopierschutz zu umgehen. Will sagen, dass nur weil etwas für einige leicht zu umgehen ist, es nicht gleich unwirksam sein muss.
Auch dass Leute, die auf diese Seiten gehen und auf das Stoppschild geleitet werden, strafrechtlich verfolgt werden können, könnte für einige doch eine abschreckende Wirkung haben. Ob es allerdings angemessen ist, solch einen Datenstrom zu kontrollieren, um Einzelfälle herauszufischen, ist auch wieder fraglich.
Aber wie das genau gehandhabt werden soll, steht ja noch nicht einmal fest. Und das ist mein nächster Punkt: Auf welcher Grundlage wird diese ganze Kritik geäußert? Eckpunkte für ein Gesetz sind weit entfernt von dem eigentlichen Gesetzgebungsverfahren und einem tatsächlich verabschiedetem Gesetz!
Was ich vor allem kritisiere ist, dass viele Blogger (das würde ich Spreeblick jedoch nun nicht mehr vorwerfen) alles, was ihre Freiheit im Internet beschneidet, als Angriff auf die Freiheitsrechte begreifen. Denn es muss dafür gesorgt werden, dass auch im Internet der Zugang zu kriminellen Inhalten verboten wird* [dazu gehören by the way (ich weiß, das ist eine völlig andere Baustelle) natürlich auch grobe Urheberrechtsverletzungen-->Themenkreis: "pirate bay"].
Das ist im Internet sicherlich nicht so einfach und es wird wohl erst ein Herantasten daran geben. Dieses (vielleicht zukünftige) Gesetz kann auch so ein Herantasten werden, wenn auch wahrlich kein geglücktes!
Ein abschließendes Urteil bilde ich mir wieso erst, wenn das Gesetz tatsächlich ausgearbeitet ist. Erst dann kann wirklich beantwortet werden, ob das Gesetz verfassungswidrig ist und ob die extreme Kritik angemessen war.
*Das meint jedoch beispielsweise nicht, dass ich der Meinung bin, dass der Provider ohne Richtervorbehalt jegliche Daten herausgeben darf
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der versuch, kinderpornoseiten mit einem stoppschild und dns-manipulation unzugänglich zu machen, kann sich nicht an ottonormaluser wenden (der, der keine große ahnung hat), denn dieser wird auch gar kein kinderporno im netz finden. jeder kann ja mal ausprobieren, wie weit er mit google, yahoo etc bei der suche danach kommt. dazu benötigt es schon genauere kenntnis über andere mittel und wege, wie sie wohl tauss (wenn man den öffentlichen bekannten infos dazu trauen kann) zum verhängnis geworden sind. es ist daher zu bezweifeln, dass es diesen gelegenheitsnutzer (wie er, ich glaube von v.d.layen, genannt wurde) in so ernsthaftem ausmaße gibt das berechtigt, solche eingriffe in die netzstruktur vorzunehmen.
ja, das internet ist kein rechtfreier raum, ganz meine meinung. aber wenn das bka eine solche liste erstellt, es also informiert ist wo kinderporno liegt, dann könnte es auch dafür sorgen, dass die entsprechenden inhalte von den servern genommen werden, denn soweit man weiß liegen die in der regel auf servern westlicher länder, deren provider da umgehend reagieren.
Kommentar von helmholtzplatz.de — 23. April 2009 um 10:23
Der Einwand, dass diese Umleitungen sich nicht an den Durchschittsbürger richten ist vollkommen korrekt. Für die Mehrheit dieser Kinderpornogucker mag stimmten, dass sie ihr Matrial woanders herbeziehen. Ich schrieb ja auch, dass das Mittel nicht geeignet scheint.
Aber dieses Verfahren wird ja auch in anderen Ländern angewendet und laut dem Familienministerium in Norwegen landen pro Tag 18000 User auf diesen Stoppschildern (http://www.tagesschau.de/inland/internet130.html).
Das ändert nichts an der berechtigten Kritik, stärkt aber meinen Punkt, dass es einige zumindest “aufhält (wenn schon nicht abhält)”.
Kommentar von Thomas Schoepe — 23. April 2009 um 12:45
[...] großen Probleme, eine eventuell drastische Meinung des Mitautoren unkommentiert stehen zu lassen. Dieses mal allerdings gehen mir da doch zuviele Dinge durcheinander, und meine Meinung weicht zu sehr [...]
Pingback von buibui.de » Ist die “Sperrung” kinderpornographischer Seiten Unsinn? - Eine interne Antwort — 23. April 2009 um 14:41